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Diese Beträge beruhen
noch auf den Daten des Jahres 2003. Die Werte zur
Sozialversicherung haben sich nur sehr geringfügig geändert
(z.B. bei 600 Euro Bruttogehalt wäre der Abzug jetzt um 36 Cent
geringer). Wichtiger sind die Änderungen durch die Steuerreform,
die in der Tabelle auf dieser Seite nur die letzten beiden Spalten
betreffen. Bei 600 Euro Gehalt wäre in Steuerklasse V der Abzug
jetzt um 22,40 Euro niedriger.
Die Gleitzone: Beispiele
Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Nettoeinkommen ab April 2003 ist?
Wenn
es
innerhalb der Gleitzone von 400,01 bis 800 € liegt, finden Sie in der
Grafik auf der vorhergehenden Seite
einen ersten Überblick zur Verringerung der Sozialabgaben.
Genauere
Zahlen können Sie der folgenden Tabelle entnehmen - beachten Sie
dazu bitte die Hinweise unterhalb der Tabelle!
Brutto-
gehalt
|
SV-Beitrag
gesamt
(siehe
Hinweis unten!)
|
AG-Anteil |
AN-Anteil
|
Nettogehalt
in Steuer-
klasse 1-4
|
Lohnsteuer
und SolZ
in StKl 5
|
Netto-
gehalt
in StKl 5
|
| 400,01 |
100,00
|
83,40
|
16,60
|
383,41 |
62,33
|
321,08 |
| 420,00 |
111,68 |
87,57 |
24,11 |
395,89 |
66,50 |
329,39 |
| 440,00 |
123,36
|
91,74
|
31,62
|
408,38 |
70,08
|
338,30 |
| 460,00 |
135,04 |
95,91 |
39,13 |
420,87 |
74,25 |
346,62 |
| 480,00 |
146,72
|
100,08
|
46,64
|
433,36 |
78,50
|
354,86 |
| 500,00 |
158,40 |
104,25 |
54,15 |
445,85 |
82,29 |
363,56 |
| 520,00 |
170,08
|
108,42
|
61,66
|
458,34 |
87,30
|
371,04 |
| 540,00 |
181,76 |
112,59 |
69,17 |
470,83 |
92,29 |
378,54 |
| 560,00 |
193,44
|
116,76
|
76,68
|
483,32 |
96,60
|
386,72 |
| 580,00 |
205,12 |
120,93 |
84,19 |
495,81 |
101,59 |
394,22 |
| 600,00 |
216,80
|
125,10
|
91,70
|
508,30 |
106,59
|
401,71 |
| 620,00 |
228,48 |
129,27 |
99,21 |
520,79 |
110,89 |
409,90 |
| 640,00 |
240,16
|
133,44
|
106,72
|
533,28 |
115,89
|
417,39 |
| 660,00 |
251,84 |
137,61 |
114,23 |
545,77 |
120,53 |
425,24 |
| 680,00 |
263,52
|
141,78
|
121,74
|
558,26 |
124,31
|
433,95 |
| 700,00 |
275,20 |
145,95 |
129,25 |
570,75 |
128,79 |
441,96 |
| 720,00 |
286,88
|
150,12
|
136,76
|
583,24 |
133,19
|
450,05 |
| 740,00 |
298,56 |
154,29 |
144,27 |
595,73 |
136,97 |
458,76 |
| 760,00 |
310,24
|
158,46
|
151,78
|
608,22 |
141,37
|
466,85 |
| 780,00 |
321,92 |
162,63 |
159,29 |
620,71 |
145,75 |
474,96 |
| 800,00 |
333,60
|
166,80
|
166,80
|
633,20 |
149,54
|
483,66 |
Bitte beachten Sie zu dieser Tabelle:
- Die Spalte "SV-Beitrag gesamt" nennt die Summe der
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Pflege-,
Arbeitslosen- und
Krankenversicherung. Die Beträge gelten, falls der Arbeitnehmer
bei einer Krankenkasse mit einem Beitragssatz von 14 % versichert
ist. Wenn die Krankenkasse teurer oder billiger ist, ändern sich
die Beträge geringfügig. Das gilt auch für die Spalten
AG-Anteil,
AN-Anteil und Nettogehalt.
- AG-Anteil ist der Arbeitgeberbeitrag zur
Sozialversicherung, dafür gibt es keine Ermäßigung in
der Gleitzone. AN-Anteil ist der
Arbeitnehmerbeitrag, der unterhalb von 800 Euro ermäßigt ist.
- Die Einsparung durch die neue Gleitzone für den
Arbeitnehmer entspricht der Differenz zwischen AN-Anteil und AG-Anteil
(ebenso
hoch war bisher der AN-Anteil). Bei 700 Euro Bruttogehalt bedeutet
das: 145,95-129,25=16,70. Der Arbeitnehmer spart 16,70 Euro
monatlich. In der Grafik auf der vorhergehenden
Seite entspricht die Einsparung dem Abstand zwischen der roten
und der blauen Linie.
- In den Steuerklassen 1 bis 4 fällt bei einem Gehalt
von 400 bis 800 Euro noch keine Lohnsteuer an. Deshalb ist in der
Spalte
"Nettogehalt in Steuerklasse 1-4" nur der AN-Anteil als Abzug vom
Bruttogehalt berücksichtigt.
- Steuerklasse 5 betrifft vor allem Ehefrauen, die in
Teilzeit arbeiten, wenn der Ehemann hauptberuflich als Arbeitnehmer
tätig ist
(oder umgekehrt). Die letzten beiden Spalten der Tabelle gehen davon
aus, daß die Arbeitnehmerin keine Kinderfreibeträge auf
ihrer
Lohnsteuerkarte hat und nicht Mitglied einer Kirche ist, die
Kirchensteuer erhebt. Sollten doch Kinderfreibeträge oder
Kirchensteuer zu beachten sein, können Sie Ihre persönliche
Steuerbelastung online mit dem Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums
ermitteln und dann die Beträge in den letzten beiden Spalten der
Tabelle
entsprechend ändern.
- Steuerklasse 6 ist in der Tabelle nicht enthalten, das sie
in der Gleitzone nur in Ausnahmefällen vorkommt. Die
Steuerabzüge wären
dann noch wesentlich höher als in Steuerklasse 5. Auch für
diesen
Fall können Sie mit dem oben genannten Steuerrechner genaue Zahlen
ausrechnen.
- Die ermäßigten Sozialabgaben in der Gleitzone
gelten nicht für Auszubildende.
Diese Tabelle ist nicht anwendbar, wenn die Gleitzone nur für
einzelne Zweige der Sozialversicherung anzuwenden ist. Das betrifft vor
allem Arbeitnehmer, die gleichzeitig Student sind und
deshalb nur in der Rentenversicherung Beitrag zahlen müssen. Die
Beträge in den Spalten "SV-Beitrag gesamt, AG-Anteil und
AN-Anteil" sind dann nur etwa halb so hoch, das Nettogehalt ist
entsprechend höher. Wenn Arbeitnehmer auf die Anwendung der
Gleitzone in der Rentenversicherung verzichtet
haben, ist für die anderen Versicherungszweige die Gleitzone
anzuwenden (also ebenfalls etwa die Hälfte der genannten
Beiträge), dazu kommt aber ein AG-Anteil und ein Anteil von
jeweils 9,75 % des Bruttogehalts.
Wenn Sie die genauen Beiträge auch für Gehälter
berechnen wollen, die
nicht in der Tabelle enthalten sind, oder bei Krankenkassen mit anderen
Beitragssätzen als 14 %, finden Sie eine Beschreibung des
Rechenwegs
und Links zu online-Rechnern auf der Seite "Berechnung
des SV-Beitrags".
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