Erwin Denzler M.A.
Dozent für
Arbeits- und Sozialrecht

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Diese Beträge beruhen noch auf den Daten des Jahres 2003.  Die Werte zur Sozialversicherung haben sich nur sehr geringfügig geändert (z.B. bei 600 Euro Bruttogehalt wäre der Abzug jetzt um 36 Cent geringer). Wichtiger sind die Änderungen durch die Steuerreform, die in der Tabelle auf dieser Seite nur die letzten beiden Spalten betreffen. Bei 600 Euro Gehalt wäre in Steuerklasse V der Abzug jetzt um 22,40 Euro niedriger.


Die Gleitzone: Beispiele


Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Nettoeinkommen ab April 2003 ist? Wenn es innerhalb der Gleitzone von 400,01 bis 800 € liegt, finden Sie in der Grafik auf der vorhergehenden Seite einen ersten Überblick zur Verringerung der Sozialabgaben. Genauere Zahlen können Sie der folgenden Tabelle entnehmen - beachten Sie dazu bitte die Hinweise unterhalb der Tabelle!

Brutto-
gehalt

SV-Beitrag
gesamt
(siehe
Hinweis unten!)

AG-Anteil AN-Anteil
Nettogehalt
in Steuer-
klasse 1-4
Lohnsteuer
und SolZ
in StKl 5
Netto-
gehalt
in StKl 5
400,01 100,00 83,40 16,60 383,41 62,33 321,08
420,00 111,68 87,57 24,11 395,89 66,50 329,39
440,00 123,36 91,74 31,62 408,38 70,08 338,30
460,00 135,04 95,91 39,13 420,87 74,25 346,62
480,00 146,72 100,08 46,64 433,36 78,50 354,86
500,00 158,40 104,25 54,15 445,85 82,29 363,56
520,00 170,08 108,42 61,66 458,34 87,30 371,04
540,00 181,76 112,59 69,17 470,83 92,29 378,54
560,00 193,44 116,76 76,68 483,32 96,60 386,72
580,00 205,12 120,93 84,19 495,81 101,59 394,22
600,00 216,80 125,10 91,70 508,30 106,59 401,71
620,00 228,48 129,27 99,21 520,79 110,89 409,90
640,00 240,16 133,44 106,72 533,28 115,89 417,39
660,00 251,84 137,61 114,23 545,77 120,53 425,24
680,00 263,52 141,78 121,74 558,26 124,31 433,95
700,00 275,20 145,95 129,25 570,75 128,79 441,96
720,00 286,88 150,12 136,76 583,24 133,19 450,05
740,00 298,56 154,29 144,27 595,73 136,97 458,76
760,00 310,24 158,46 151,78 608,22 141,37 466,85
780,00 321,92 162,63 159,29 620,71 145,75 474,96
800,00 333,60 166,80 166,80 633,20 149,54 483,66


Bitte beachten Sie zu dieser Tabelle:

  • Die Spalte "SV-Beitrag gesamt" nennt die Summe der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Die Beträge gelten, falls der Arbeitnehmer bei einer Krankenkasse mit einem Beitragssatz von 14 % versichert ist. Wenn die Krankenkasse teurer oder billiger ist, ändern sich die Beträge geringfügig. Das gilt auch für die Spalten AG-Anteil, AN-Anteil und Nettogehalt.
  • AG-Anteil ist der Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung, dafür gibt es keine Ermäßigung in der Gleitzone. AN-Anteil ist der Arbeitnehmerbeitrag, der unterhalb von 800 Euro ermäßigt ist.
  • Die Einsparung durch die neue Gleitzone für den Arbeitnehmer entspricht der Differenz zwischen AN-Anteil und AG-Anteil (ebenso hoch war bisher der AN-Anteil). Bei 700 Euro Bruttogehalt bedeutet das: 145,95-129,25=16,70. Der Arbeitnehmer spart 16,70 Euro monatlich. In der Grafik auf der vorhergehenden Seite entspricht die Einsparung dem Abstand zwischen der roten und der blauen Linie.
  • In den Steuerklassen 1 bis 4 fällt bei einem Gehalt von 400 bis 800 Euro noch keine Lohnsteuer an. Deshalb ist in der Spalte "Nettogehalt in Steuerklasse 1-4" nur der AN-Anteil als Abzug vom Bruttogehalt berücksichtigt.
  • Steuerklasse 5 betrifft vor allem Ehefrauen, die in Teilzeit arbeiten, wenn der Ehemann hauptberuflich als Arbeitnehmer tätig ist (oder umgekehrt). Die letzten beiden Spalten der Tabelle gehen davon aus, daß die Arbeitnehmerin keine Kinderfreibeträge auf ihrer Lohnsteuerkarte hat und nicht Mitglied einer Kirche ist, die Kirchensteuer erhebt. Sollten doch Kinderfreibeträge oder Kirchensteuer zu beachten sein, können Sie Ihre persönliche Steuerbelastung online mit dem Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums ermitteln und dann die Beträge in den letzten beiden Spalten der Tabelle entsprechend ändern.
  • Steuerklasse 6 ist in der Tabelle nicht enthalten, das sie in der Gleitzone nur in Ausnahmefällen vorkommt. Die Steuerabzüge wären dann noch wesentlich höher als in Steuerklasse 5. Auch für diesen Fall können Sie mit dem oben genannten Steuerrechner genaue Zahlen ausrechnen.
  • Die ermäßigten Sozialabgaben in der Gleitzone gelten nicht für Auszubildende.
Diese Tabelle ist nicht anwendbar, wenn die Gleitzone nur für einzelne Zweige der Sozialversicherung anzuwenden ist. Das betrifft vor allem Arbeitnehmer, die gleichzeitig Student sind und deshalb nur in der Rentenversicherung Beitrag zahlen müssen. Die Beträge in den Spalten "SV-Beitrag gesamt, AG-Anteil und AN-Anteil" sind dann nur etwa halb so hoch, das Nettogehalt ist entsprechend höher.  Wenn Arbeitnehmer auf die Anwendung der Gleitzone in der Rentenversicherung verzichtet haben, ist für die anderen Versicherungszweige die Gleitzone anzuwenden (also ebenfalls etwa die Hälfte der genannten Beiträge), dazu kommt aber ein AG-Anteil und ein Anteil von jeweils 9,75 % des Bruttogehalts.

Wenn Sie die genauen Beiträge auch für Gehälter berechnen wollen, die nicht in der Tabelle enthalten sind, oder bei Krankenkassen mit anderen Beitragssätzen als 14 %, finden Sie eine Beschreibung des Rechenwegs und Links zu online-Rechnern auf der Seite "Berechnung des SV-Beitrags".



(c) Erwin Denzler M.A. - Stand: 1.4.2003