|
Nebentätigkeiten in der Pflege
Viele geringfügige Beschäftigungen werden in der Pflege von
kranken, alten, behinderten oder pflegebedürftigen Menschen
ausgeübt. Für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche
Behandlung des Einkommens gelten zunächst die allgemeinen
Regelungen, also auch die 400-Euro-Grenze. Gerade in diesem Bereich
können aber verschiedene Erleichterungen anwendbar sein. Das
hängt zunächst davon ab, wer der Arbeitgeber bzw.
Vertragspartner der Pflegeperson ist.
Beschäftigung in einem Pflegeheim oder ambulanten
Pflegedienst
Für Arbeitnehmer bei privaten Arbeitgebern gibt es keine
Besonderheiten, bei Teilzeit kommen vor allem die 400-Euro-Grenze und
die "Gleitzone" in Betracht,
bei befristeten Aushilfsjobs evtl. die "kurzfristige
Beschäftigung" (siehe
Startseite).
Wenn der Träger eine öffentliche Einrichtung (z.B. Stadt),
eine Kirche oder eine gemeinnützige Organisation ist, kann der "Übungsleiterfreibetrag"
anwendbar sein. Das bedeutet, daß die Grenze der
Versicherungsfreiheit praktisch
von 400 auf 554 Euro monatlich erhöht ist.
Privathaushalte als Arbeitgeber
Wenn die Pflegeperson direkt vom Pflegebedürftigen oder dessen
Familien
bezahlt wird, kann eine "geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt" mit
ermäßigten Pauschalbeiträgen
vorliegen.
Kein steuerpflichtiges Erwerbseinkommen ist das Pflegegeld aus der
Pflegeversicherung, das der Versicherte an ehrenamtliche Pflegepersonen
weitergibt. Bedingung dafür ist, daß die Pflegeperson ein
Angehöriger ist oder eine andere Person, die damit "eine sittliche
Pflicht" erfüllt. Für die soziale Absicherung dieser
Pflegepersonen gibt es besondere Regelungen, z.B. die Zahlung von
Rentenbeiträgen durch die Pflegekasse (weitere Informationen dazu
in einer Broschüre der Rentenversicherungsträger).
Diese Rentenbeiträge werden von der Pflegekasse zusätzlich
zum Pflegegeld getragen, müssen aber ausdrücklich beantragt
werden.
Daneben kann noch eine Reihe von Sonderregelungen bei Behinderung im
Steuerrecht
eine Rolle spielen; dazu haben viele Landesfinanzministerien
ausführliche
Broschüren veröffentlicht (z.B. Bayern).
|
|