Erwin Denzler M.A.
Dozent für
Arbeits- und Sozialrecht

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Rentenversicherungspflicht für die Mini-Ich-AG

Wer als Selbständiger den Existenzgründungszuschuss bezieht - besser bekannt als Ich-AG - ist grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung und muß dafür 19.5 % des Gewinns als Beitrag zahlen.

Das galt bisher nicht, wenn der Gewinn (ohne Berücksichtigung des Zuschusses der Arbeitsagentur) nicht über 400 Euro lag, da es dann ähnlich dem Minijob eine geringfügige selbständige Tätigkeit ist.

Der Gesetzgeber hat diese Versicherungsfreiheit nun ausgeschlossen. Die 400-Euro-Grenze gilt künftig nicht mehr, solange ein Selbständiger den Existenzgründungszuschuss bezieht. Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung liegt bei 78 Euro. Wenn der Inhaber der Ich-AG außerdem auch in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert ist, fällt ein weiterer Mindestbeitrag von etwa 187 Euro (je nach Kasse) für die Kranken- und Pflegeversicherung an. Dazu ist der Selbständige zwar, anders als bei der Rentenversicherung, nicht verpflichtet. Aber der Verzicht auf eine Krankenversicherung wäre wirtschaftlich ein untragbares Risiko, und eine private Krankenversicherung ist nur für sehr junge Menschen deutlich billiger.

Vom Existenzgründungszuschuss (600 Euro im ersten Jahr) sind somit mindestens 265 Euro für Versicherungsbeiträge zu zahlen, auch wenn der Empfänger kein oder nur ein sehr geringes Einkommen aus seinem Unternehmen hat. Damit sollen auch Mitnahmeeffekte verhindert werden: wenn der Zuschuss in vollem Umfang für den Lebensunterhalt verwendet werden könnte, wäre das für viele Arbeitslose  eine einfache Möglichkeit zur Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Ob tatsächlich die selbständige Tätigkeit ernsthaft betrieben wird, könnte die Agentur für Arbeit kaum nachprüfen.

Die Änderung in der Rentenversicherung ist Teil des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes, das der Bundestag am 16. Juni 2004 endgültig beschlossen hat. Es tritt zum 1.8.2004 in Kraft, so daß die RV-Freiheit für Mini-Ich-AGs ab August entfallen wird.

Link: Pressemitteilung der BfA Berlin




Weitere Informationen zur Sozialversicherung bei selbständigen Tätigkeiten und zur Ich-AG finden Sie hier.









































(c) Erwin Denzler M.A. - Stand: 25.6.2004