Geringfügige
Beschäftigungen sind seit Juli 2006 für den Arbeitgeber
teurer - das haben die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD
am 9. und 10. Januar 2006 in einer Klausurtagung in Genshagen
beschlossen und mittlerweile umgesetzt.
Seit dem 1.4.2003 müssen Arbeitgeber für
einen 400-Euro-Job eine Pauschale von 25 % für Kranken- und
Rentenversicherung und Steuern bezahlen. Diese Abgabe wurde nun
auf 30 %
erhöht werden. Das Bundeskabinett will damit eine
Entlastung der
Sozialversicherungsträger durch höhere Pauschalbeiträge
erreichen. Als Folge kann dann der Zuschuss des Bundes an die
Sozialversicherung im
gleichen Umfang verringert werden.
Der
Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung beträgt seit dem
1.7.2006 15 %
erhöht werden, die Pauschale zur Krankenversicherung 13 %.
Zusammen mit der Steuerpauschale von 2 % liegen die Gesamtabgaben nun
bei 30 %.
Bisher mußten Arbeitgeber bei Minijobs 11 % für die
Krankenversicherung, 12 % für die Rentenversicherung und 2 %
für die Lohn- und Kirchensteuer zahlen, zusammen also 25 %. Die
reguären Beiträge von insgesamt etwa 42 % zur Kranken-,
Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (von denen der
Arbeitgeber die Hälfte, also 21 % zahlen müßte)
entfielen dann. Die Arbeitgeberkosten für Minijobs waren damit
schon seit 2003 um 4
% des Bruttogehaltes höher als bei sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungen. Bei einem Gehalt von 400 Euro betrugen die
Mehrkosten aber nur 16 Euro monatlich.
Nach der Erhöhung auf 30 % muss ein Arbeitgeber bei
einem 400-Euro-Job nun 120 Euro statt bisher 100 Euro
zusätzlich zahlen. Die Mehrbelastung im Vergleich zu einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung liegt bei 36 Euro.
Für Arbeitgeber und geringfügig Beschäftigte lohnt sich
noch mehr als bisher die Überlegung, ob das Gehalt
nicht duch eine geringe Anhebung der Arbeitszeit auf etwas mehr als 400
Euro erhöht werden sollte. Der Arbeitgeberbeitrag zur
Sozialversicherung beträgt dann nur noch rund 21 %. Wenn - wie
geplant - der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2007 um
zwei Beitragspunkte gesenkt wird, wird der Arbeitgeberbeitrag zur
Sozialversicherung bei einem Gehalt von mehr als 400 Euro sogar
nur bei 20 % liegen. Ein Minijob mit 30 % Abgaben wäre dann
monatlich um rund 40 Euro teurer als ein Job mit etwas mehr als
400
Euro Bruttogehalt.
Dem Arbeitnehmer käme eine entsprechende Erhöhung in vielen
Fällen auch zugute, da in der Gleitzone nur geringe
Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung anfallen. Bei 401 Euro
brutto liegt der Abzug bei nur ca. 40 Euro*). Dafür erwirbt
der Arbeitnehmer aber vollen Versicherungsschutz in der Kranken-,
Pflege- und Arbeitslosenversicherung und teilweisen Versicherungsschutz
in der Rentenversicherung. Lohnsteuer fällt bei diesem Gehalt in
den Steuerklassen I bis IV noch nicht an. In den Steuerklassen V oder
VI müßte der Arbeitnehmer aber mit erheblichen Abzügen
rechnen.
Nicht betroffen sind Minijobs
in privaten Haushalten, für die geringere Abgaben gelten.
Auch ein anderes Instrument der ersten Hartz-Reformen wurde
wieder
abgeschafft: der Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) konnte nur
noch
bis Ende Juni 2006 beantragt werden. Diese Änderung steht bereits
im Gesetz. Die Nachfolgeregelung finden Sie im Internet auf
den Seiten des
Bundesarbeitsministeriums.
*) Berechnet nach der neuen Gleitzonen-Formel ab Juli 2007. Da
auch diese Formel verändert wird, verdoppeln sich die
Arbeitnehmer-Beiträge im unteren Bereich der Gleitzone, sind aber
immer noch deutlich niedriger als die normalen Abzüge bei
Arbeitnehmern.