Erwin Denzler M.A.
Dozent für
Arbeits- und Sozialrecht

www.400-Euro.de 

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SV-Beiträge für Auszubildende

"brutto für netto" seit August 2003 wieder nur bis 325 Euro


Die Regelungen der 400-Euro-Jobs und der Gleitzone gelten nicht für Beschäftigungen zur Berufsausbildung.

Für Azubis gibt es stattdessen die Geringverdienergrenze von 325 Euro. Bis zu diesem Gehalt muß der Ausbildungsbetrieb als Arbeitgeber den vollen Beitrag zur Sozialversicherung, also auch den Arbeitnehmeranteil, selbst tragen. Für den Betrieb liegen die Nebenkosten damit bei ca. 137 Euro. Der Azubi selbst hat keine Abzüge, wenn er ledig ist und keine andere Beschäftigung ausübt (Steuerklasse I).

Mit der Neuregelung vom 1.4.2003 wurde diese Grenze zunächst ebenfalls von 325 auf 400 Euro angehoben. Das führte vor allem in den neuen Bundesländern zu erheblichen Mehrkosten für Ausbildungsbetriebe, da dort viele Tariflöhne für Azubis im Bereich zwischen 325 und 400 Euro liegen. Der Gesetzgeber hat deshalb im Juli 2003 beschlossen, die Geringverdienergrenze für Auszubildende wieder auf 325 Euro abzusenken. Man hofft, daß damit die Bereitschaft zur Berufsausbildung besonders im ostdeutschen Handwerk erhöht wird.

In der Berufsausbildung gelten auch nicht die Beitragsermäßigungen der "Gleitzone." Ein Azubi mit einem Bruttogehalt von 500 Euro muß deshalb mit Abzügen von ca. 100 Euro rechnen, während z.B. bei einem Teilzeitangestelltem mit dem gleichen Gehalt nur etwa 55 Euro als Arbeitnehmeranteil fällig sind.

Diese Ausnahmen gelten nur für die Berufsausbildung; hat der Azubi daneben noch eine weitere Beschäftigung, gelten dafür wie bei jedem anderen Arbeitnehmer die Regelungen der 400-Euro-Jobs.







(c) Erwin Denzler M.A. - Stand: 1.6.2004